AGB

AGB – Der GL-Schwimmschule

1. VERTRAGSGEGENSTAND

Als Vertragsgegenstand sind alle von der GL-Schwimmschule angebotenen und buchbaren Kurse für Babys,
Kleinkinder, Kinder und Erwachsenen (Babyschwimmen, Kleinkinderschwimmen, Wassergewöhnung,
Schwimmkurse, Kinderschwimmgruppe, Aquafitness, Kraulschwimmen etc.) zu sehen (§ 611 BGB).

2. ANMELDUNG UND DATENSCHUTZ

Anmeldungen die sowohl telefonisch, per Mail, über die Webseite von der GL-Schwimmschule oder in den
offiziellen GL-Schwimmschul-Seiten der sozialen Netzwerke (wie Facebook und Instagram) getätigt werden,
sind verbindlich.
Personenbezogene Daten werden, für die interne Verwendung, elektronisch gespeichert und verarbeitet. Sie
werden vertraulich behandelt und zum Zwecke unserer Durchführungen genutzt, jedoch nicht an unbeteiligte
Dritte weitergegeben.

3. HAFTUNGSAUSSCHLUSS

Die Teilnahme an einem Kurs, als auch das Aufhalten im Schwimmbad, den Umkleidekabinen, als auch den
anderen Räumlichkeiten, erfolgt auf eigene Gefahr. Alle Übungen innerhalb eines gewählten Kursangebotes
sind freiwillig. Den Anweisungen der Kursleitung ist Folge zu leisten. Die GL-Schwimmschule und die
Kursleitung übernehmen keine Haftung für Verletzungen oder Schäden, welche die Kursteilnehmer vor oder
nach den Kursen erleiden.

Die GL-Schwimmschule geht von gesunden Teilnehmern aus, da sich alle Kurse an gesunde und
sporttaugliche Teilnehmer richtet. Wir gehen davon aus, dass wenn gesundheitliche Einschränkungen
vorhanden sind, jeder Teilnehmer oder stellvertretender Erziehungsberechtigter bei nicht volljährigen
Teilnehmern, einen Arzt konsultieren und Rücksprache zur unbedenklichen Teilnahme am entsprechenden Kurs
halten.

Gesundheitliche oder körperliche Einschränkungen (z.B. chronische Erkrankungen, Gelenkprobleme etc.) sind
vor Kursbeginn dem Kursleiter, am besten noch bei der Anmeldung, mitzuteilen.
Jeder Kursteilnehmer, bei minderjährigen der Erziehungsberechtigte, trägt die volle Verantwortung für sein
Handeln während, als auch außerhalb des Kurses und haftet selbst für die von ihm verursachten Schäden am
Eigentum der Räumlichkeiten, anderen Teilnehmer oder Besucher. Die GL-Schwimmschule ist von jeglichen
Haftungsansprüchen, die von Teilnehmern verursacht worden, befreit.
Bei Diebstahl, Verlust oder Beschädigung von mitgebrachter Kleidung, Wertgegenständen, Geld und anderem
persönlichem Eigentum haftet die GL-Schwimmschule nicht. Im Schwimmbad Herzebrock können diese Dinge
in Spinte weggeschlossen werden und im Schwimmbad Clarholz dürfen sie mit in die Schwimmhalle
genommen werden.

4. KURSGEBÜHREN UND ERSTATTUNG

Die Kursgebühren sind spätestens 14 Tage vor Kursbeginn auf das Konto bei der Volksbank Bielefeld-
Gütersloh IBAN: DE28478601251326136500 , oder per PayPal an info@gl-schwimmschule.de zu
überweisen. Allerspätestens bis zum ersten Kurstag muss die Kursgebühr entrichtet werden.
• Kurse die bis 14 Tage im Vorfeld vom Teilnehmer abgesagt werden fällt eine Bearbeitungsgebühr
von 20,00€ an, außer es wird ein Ersatzteilnehmer gefunden.
• Kurse die weniger als 14 Tage im Vorfeld vom Teilnehmer storniert werden, werden mit 50% der
Kursgebühr berechnet, außer es wird eine Ersatzteilnehmer gestellt oder die Schwimmschule findet einen
Ersatz bis zum Kursbeginn, dann fällt eine Bearbeitungsgebühr von 20,00€ an.
• Kurse die weniger als 7 Tage im Vorfeld vom Teilnehmer storniert werden, werden mit 70% der
Kursgebühr berechnet, außer es wird ein Ersatzteilnehmer gestellt oder die Schwimmschule findet einen
Ersatz bis zum Kursbeginn, dann fällt eine Bearbeitungsgebühr von 20,00€ an.
• Bei Kursabbruch nach Kursbeginn wird keine Restgebühr erstattet. Der Kunde kommt für den
entstandenen Verlust selbst auf.

• Wer aus schwerwiegenden gesundheitlichen Gründen (z.B. Operationen, Brüche etc.) ein ärztliches Attest
vorgelegt kann, darf die offenen Stunden nachholen, oder eine Gutschrift erhalten (bei einem Ausfall von min. 3
Stunden).
Bei Zahlung per Lastschrift beachten Sie bitte, dass Ihr Kreditinstitut bei unzureichender Deckung nicht
verpflichtet ist, den hier ausgegebenen Betrag einzulösen. In diesem Fall werden wir von unserer Hausbank mit
den entstandenen Rücklastschrift-Gebühren belastet. Da der Vorgang zugleich auch manuell bearbeitet werden
muss, erheben wir eine Bearbeitungsgebühr von 5,00€ pro Rücklastschrift und stellen Ihnen diese in
Rechnung.

5. TEILNAHMEBSCHEINIGUNGEN

Auf Wunsch wird dem Teilnehmer, unter der Voraussetzung einer regelmäßigen Teilnahme von mind. 80%, eine
Teilnahmebescheinigung ausgestellt. Der Teilnehmer fordert sich diese schriftlich über das Büro der GLSchwimmschule
an (info@gl-schwimmschule.de)

6. HAUSORDNUNG UND HYGIENE

Bei jedem von Ihnen gebuchten Kurs erkennen Sie die Hausordnungen und Hygieneverordnungen, sowie die
Corona-Maßnahmen des jeweiligen Hallenbades in Herzebrock und/oder Clarholz an, je nachdem wo der
gebuchte Kurs stattfindet. Bitte nehmen Sie diese aufmerksam zur Kenntnis und Folgen den Hinweisen. Diese
finden Sie unter https://www.xn--hallenbder-herzebrock-clarholz-1sc.de/
Vor dem Kurs soll auf Toilette gegangen werden, geduscht werden, der Barfußbereich soll eingehalten werden,
genauso gilt ein absolutes Essverbot in den Räumlichkeiten. Windeln sollen mitgenommen und zu Hause
entsorgt werden.
Zuwiderhandlungen gegen die Hausordnung können zum Ausschluss aus dem Kurs führen, ohne dass ein
Kostenerstattungsanspruch des Betroffenen besteht.

7. BILD- UND TONRECHTE

Es dürfen keine Bild- und Tonaufnahmen während der Kurseinheit, von Teilnehmern, Erziehungsberechtigten
und/oder Begleitpersonen aufgezeichnet werden.
Die GL-Schwimmschule behält sich vor, Bild- und Tonaufnahmen währen der Kurseinheiten von Teilnehmern zu
erstellen und diese für eigene Werbezwecke oder Vorführung auf der Webseite, den sozial Media Accounts
oder in der Presse zu veröffentlichen. Dabei entstehen keine Leistungsansprüche seitens der Teilnehmer oder
Erziehungsberechtigte von minderjährigen Teilnehmern und/oder anderen Begleitpersonen.

8. RECHTSANSPRÜCHE

Im Fall der Verhinderung der GL-Schwimmschule (z.B. technischer Defekt, Krankheit der Kursleitung oder
sonstiger zwingender Gründe) kann der Teilnehmer keine Ersatzansprüche stellen. Es verlängert sich in diesem
Fall die Kursdauer jeweils um die Zeit der Verhinderung, oder ein Ersatzkursleiter übernimmt die fehlenden
Kursstunden, oder ein Ausweichort kann gestellt werden. Kurseinheiten die durch Verunreinigung des Wassers
(z.B. durch Verkotung oder Erbrechen eines Teilnehmers etc.) abgebrochen werden müssen, oder aufgrund
höherer Gewalt (z.B. Unwetter oder Katastrophen etc.) werden nicht nachgeholt.

9. SONSTIGES

Falls Teile dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen rechtsunwirksam oder nichtig sind, oder werden, so
bleiben die restlichen Teile der Bestimmung davon unberührt. Anstelle der unwirksamen oder nichtigen Teile
treten die Bestimmungen des deutschen Rechtes ein.